CRUNCH THIS!
- aus Molken- und Reisprotein
- unter 210 Kalorien pro Tüte
- zuckerarm
Mit den neuen, knusprigen Protein Crunchs gehört das schlechte Gewissen der Vergangenheit an! Die leckeren Snacks liefern satte 30% Protein aus hochwertigem Molken- und Reisprotein und sind somit der perfekte Knabberspaß für den nächsten Serienmarathon. Probiere die herzhaft-würzigen Snacks – aber Vorsicht: Es besteht Suchtgefahr!
- knusprig-würziger Knabberspaß
- aus Molken- und Reisprotein
- unter 210 Kalorien pro Tüte
- unverschämt lecker
Hinweis:
Kühl lagern (8°C bis max. 20°C).
Inhalt:
50 g Tüte
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise werden empfohlen.
Du suchst eine aussagekräftige Artikelbeschreibung? Eine detaillierte und umfassende Darstellung von diätetischen Lebensmitteln ist nach dem aktuellen EU-Recht und der Health-Claim Verordnung ab sofort nicht mehr möglich. Die Health-Claim Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die Angaben, die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten sind, sind zulässig und dürfen verwendet werden.
Weider
Protein Crunch
CRUNCH THIS!
- aus Molken- und Reisprotein
- unter 210 Kalorien pro Tüte
- zuckerarm
Mit den neuen, knusprigen Protein Crunchs gehört das schlechte Gewissen der Vergangenheit an! Die leckeren Snacks liefern satte 30% Protein aus hochwertigem Molken- und Reisprotein und sind somit der perfekte Knabberspaß für den nächsten Serienmarathon. Probiere die herzhaft-würzigen Snacks – aber Vorsicht: Es besteht Suchtgefahr!
- knusprig-würziger Knabberspaß
- aus Molken- und Reisprotein
- unter 210 Kalorien pro Tüte
- unverschämt lecker
Hinweis:
Kühl lagern (8°C bis max. 20°C).
Inhalt:
50 g Tüte
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise werden empfohlen.
Du suchst eine aussagekräftige Artikelbeschreibung? Eine detaillierte und umfassende Darstellung von diätetischen Lebensmitteln ist nach dem aktuellen EU-Recht und der Health-Claim Verordnung ab sofort nicht mehr möglich. Die Health-Claim Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die Angaben, die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten sind, sind zulässig und dürfen verwendet werden.
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